Assistenzleistungen nach §78 SGB IX umfassen Tätigkeiten die ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben der Menschen mit Behinderungen fördern. Wir unterstützen die Menschen bei der Bewältigung ihres Alltages bis hin zur Organisation ihrer Tagesstruktur. Die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, Freizeitaktivitäten sowie die Sicherstellung der ärztlich verordneten Leistungen und deren Wirksamkeit, gehören ebenso zu den Assistenzleistungen, wie die allgemeinen Erledigungen des Alltages und die Unterstützung in der Haushaltsführung.

Mit der Reform des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden zum 01.01.2020 die Möglichkeiten der Assistenzleistungen in der Eingliederungshilfe im SGB IX geschaffen.
Der Fokus dieser Reformation ist die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts und somit die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.

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